In unserem Text „Das gilt für Laubbläser“ vom 24. Oktober ist uns ein Fehler unterlaufen. Dort steht: „Demnach dürfen Rasenmäher werktags zwischen 7 und 20 Uhr nicht betrieben werden.“ Richtig ist: Sie dürfen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Wir bitten um Entschuldigung.