Ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter reduziert mit jeweiligen Schildern ein Tempolimit schrittweise – etwa im Bereich von Baustellen. Wer den ignoriert und massiv schneller als erlaubt fährt, handelt in der Regel vorsätzlich. Das zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in einem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 201 ObOWi 26/25)