Wer eine Abmahnung bekommt, fragt sich eventuell, wann diese wieder aus der Personalakte verschwindet – doch gesetzlich ist das gar nicht klar geregelt. „Wenn der Mitarbeiter sich nach der Abmahnung korrekt verhalten hat, wird die Abmahnung in der Regel nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte
Dieser Artikel (ID: 2383183) ist am 28.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).