Personalakte klärt sich nicht von selbst

von Redaktion

Wer eine Abmahnung bekommt, fragt sich eventuell, wann diese wieder aus der Personalakte verschwindet – doch gesetzlich ist das gar nicht klar geregelt. „Wenn der Mitarbeiter sich nach der Abmahnung korrekt verhalten hat, wird die Abmahnung in der Regel nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt“, erklärt Anneka Ruwolt, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Doch das gilt nur, wenn es keinerlei berechtigtes Interesse für die Aufbewahrung gibt.

Das heißt, dass leichte Verstöße – wie etwa ein einmaliges Zuspätkommen – dann entfernt werden sollten. Automatisch geschieht das jedoch nicht. Vielmehr muss man meist zum Arbeitgeber gehen und die Löschung des Eintrags verlangen. War der Verstoß allerdings schwerwiegender, muss der negative Eintrag nicht entfernt werden. Was nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit den Einträgen passiert, ist bisher nicht geklärt. Denn die Löschung kann zwar aus datenschutzrechtlichen Gründen beantragt werden, doch der Chef muss dieser Bitte nicht unbedingt folgen.DPA

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