Sturmschäden am eigenen Haus können auch andere gefährden. © Sven Hoppe, dpa
Wenn Unwetter das Eigentum verwüsten oder die eigene Gesundheit schädigen, sind Betroffene häufig überfordert. Wichtig ist aber, dir richtige Versicherung umgehend zu informieren, wer sich zu spät meldet, kann im Ernstfall leer ausgehen, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Hier ein Überblick, welche Versicherung wofür einsteht.
■ Sturm-Schäden am Haus
Richten Sturm oder umgefallene Bäume Schäden am Haus an, steht die Wohngebäudeversicherung für die Schadenbeseitigung ein. Auch Folgeschäden wie feuchte Wände oder Fußböden – etwa aufgrund von eindringendem Regen durch kaputte Fenster oder das beschädigte Dach – sind mit versichert.
■ Eindringender Regen
Beschädigt eindringende Feuchtigkeit durch kaputte Fenster oder abgedeckte Ziegel Mobiliar, Einrichtungsgegenstände oder Kleidung, ist die Hausratversicherung gefragt. Versicherte unterliegen laut BdV aber der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen – zum Beispiel Fenster abdichten und die Gegenstände, wenn möglich, in Sicherheit bringen.
■ Hochwasser zerstört Inventar/Gebäude
In diesem Fall braucht es zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein für Elementarschäden, sonst bleibt man auf dem Schaden sitzen. Doch auch bei Überschwemmungsschäden kommt es aufs Detail an. Selbst mit Zusatzbaustein leistet die Versicherung nur, wenn das Wasser wegen übertretender Gewässer, Witterungsniederschläge oder Grundwasser eindringt, das an die Erdoberfläche austritt und oberirdisch ins Haus gelangt. Kommen Grundwasser oder Niederschläge von unten ins Mauerwerk, haben Eigentümer meist schlechte Karten.
■ Gegenstände beschädigen das Auto
Wird das eigene Auto durch herabfallende Äste oder Überschwemmung beschädigt, kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Wer nur über eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz verfügt, ist gegen diese Schäden nicht versichert.
■ Umherfliegendes Inventar verletzt Menschen
Waren etwa Gartenmöbel nicht ausreichend gegen das Wegfliegen gesichert, springt die Privathaftpflichtversicherung des Besitzers ein, wenn Dritte dadurch zu Schaden kommen. Wurden ausreichende Vorkehrungen getroffen und das Mobiliar wurde trotzdem davongetragen, sind die Wohngebäudeversicherung und die Krankenversicherung der Geschädigten gefragt.
■ Verletzung durch herabfallende Äste
In diesem Fall ist die Krankenversicherung gefragt. Trägt jemand dauerhafte Schäden davon, greift die private Unfallversicherung, sofern man eine hat.