Anke F.:„Meine Schwester lebt in Spanien, bezieht eine kleine Rente aus Deutschland und ist ansonsten finanziell Lebenskünstlerin. Was ist, wenn sie stirbt? Welche Kosten kommen dann auf mich zu? Muss ich die Beerdigung zahlen? Ihre Wohnung räumen lassen? Ich werde zu gegebener Zeit das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen.“
Wer zahlt die Beerdigung?
Wollen Sie mit dem Nachlass Ihrer Schwester nichts zu tun haben, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Allerdings gilt im Erbfall Ihrer Schwester, da sie in Spanien lebt, spanisches Erbrecht, wenn Ihre Schwester nicht in einem Testament das deutsche Erbrecht gewählt hat. Ebenso ist das spanische Nachlassgericht zuständig. Doch auch das spanische Recht kennt die Erbausschlagung. Schlagen Sie aus, müssen Sie den Nachlass nicht abwickeln, also auch die Wohnung nicht räumen. Davon unabhängig ist unter Umständen die Frage, ob Sie für die Beerdigungskosten aufkommen müssen. So ist im deutschen Recht, wenn das Nachlassvermögen für die Kosten der Bestattung nicht ausreicht, der Verwandtschaftsgrad entscheidend für die Frage, wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat. Sind keine Ehegatten, Kinder oder Eltern des Verstorbenen vorhanden, können auch Geschwister für die Beerdigungskosten herangezogen werden.
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