Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann es keinen Regelwert für die Länge einer Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag geben. Es müssten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vereinbarungen nach einer Einzelfallabwägung getroff
Dieser Artikel (ID: 2385361) ist am 31.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).