Beim Handykauf auf Tarifdetails achten

Urteil: Handyshop ist nicht für Vertragsklauseln des Mobilfunkanbieters verantwortlich

Mobilfunkverträge schließen Kunden oft direkt beim Kauf eines neuen Handys ab. © IMAGO/Rolf Poss

Verkauft ein Händler ein Smartphone und bietet in diesem Zuge optional auch Tarife an, ist er nicht für die jeweiligen Servicebedingungen der Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Das geht aus einem Urteil

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Mittwoch, 26. November 2025

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