Jemanden gegen seinen Willen festhalten? Das ist eine strafbare Freiheitsberaubung, die mit mehrjähriger Haftstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Anders sieht es aus, wenn die festgehaltene Person vorher eine Straftat verübt hat. „Jedermann darf eine auf frischer Tat ertappte Person vorläufig
Dieser Artikel (ID: 2386208) ist am 03.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).