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von Redaktion

Wolfgang P.:„Meine Schwester (93) ist verwitwet und kinderlos. Erben im Sterbefall ihre Geschwister und/oder deren Kinder, also Nichten und Neffen, nachdem es ja keine Eltern oder Großeltern mehr gibt? Muss der jeweilige Erbe, den wenn auch nur geringen Erbanteil (unter 20 000) dem Finanzamt melden?“

Wer beerbt meine Schwester?

Hinterlässt Ihre Schwester kein Testament, mit dem sie ihre Erbfolge regelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Ihre Schwester wird somit von ihren Geschwistern, wenn diese verstorben sind, von deren Kindern, also den Neffen und Nichten Ihrer Schwester beerbt. Geschwister sowie Neffen und Nichten haben lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20 000 Euro pro Person. Grundsätzlich ist jeder Erwerb von Todes wegen wie jede Schenkung an das Finanzamt zu melden. Übersteigt jedoch der Erwerb den Wert des Freibetrages, hier also der 20 000 Euro, nicht, hat das Unterlassen der Meldung keine Konsequenzen. Zu beachten ist aber, dass für die Beurteilung der Frage, ob der Freibetrag überschritten ist, nicht nur der jeweilige Erbanteil zu berücksichtigen ist, sondern auch etwaige Schenkungen Ihrer Schwester an den jeweiligen Erben innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall Ihrer Schwester. Auch diese Schenkungen sind dem Wert des Erbanteils hinzuzurechnen.

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