Wie lange die Probezeit dauern darf

In den ersten sechs Monaten kann einem der Arbeitgeber ohne Begründung kündigen. © Hannes P Albert, dpa

Sechs Monate Probezeit sind höchstens möglich. Das gilt, egal, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, sagt Michael Henn. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und

Dienstag, 11. November 2025

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