RECHT

Es zählt, wann die Tür aufgeht

von Redaktion

Für längere Verspätungen bekommen Fluggäste eine Entschädigung. © Matthias Balk, dpa

Steht Flugreisenden bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu? Bei der Antwort auf diese Frage kann es auf Minuten ankommen. Denn die EU-Fluggastrechteverordnung hat klare Zeitschwellen: Kommen zum Beispiel gebuchte Flüge mehr als drei Stunden später als ursprünglich geplant an, stehen Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen 250 bis 600 Euro zu. Ist man in diesem Szenario aber nur zwei Stunden und 55 Minuten zu spät am Zielflughafen, besteht kein Anspruch.

Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt, an dem der Flieger auf der Landebahn aufsetzt. Sondern der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt. Und genau diesen Moment sollten Urlauber bei verspäteten Flügen im Zweifel dokumentieren. Denkbar ist etwa ein Video. Das hilft als Nachweis, falls es später Streit um die tatsächliche Ankunftszeit des Fliegers gibt. Denn auf Daten im Netz kann man sich nicht immer verlassen: Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) handelt es sich bei der Uhrzeit, die auf Flughafen-Homepages angegeben wird, in der Regel um eine andere Zeit als die der Türöffnung.

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