Was darf die Schufa?

von Redaktion

Online-Shopping verleitet viele dazu, mehr auszugeben, als man sich eigentlich leisten kann. Wer die Rechnung dann lange liegen lässt und Mahnungen ignoriert, bekommt schlechte Noten bei der Schufa. © Andriy Popov, panthermedia

Bei der Wohnungssuche, der Aufnahme eines Bankkredits oder einem Kauf auf Rechnung spielt der Schufa-Score oft eine entscheidende Rolle. Unternehmen sollen durch ihn besser einschätzen können, ob Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen werden. Grundlage dafür sind auch Daten zu früheren Zahlungsausfällen. Aber wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa solche Informationen speichern?

Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Mann verlangt Schadenersatz, weil die Schufa Daten zu Forderungen, die an ihn gerichtet waren, noch über mehrere Jahre speicherte, nachdem er sie bereits abbezahlt hatte. Hier ein Überblick über die bisherige Rechtslage und mögliche Folgen:

Was ist eine Wirtschaftsauskunftei?

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sammeln Daten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Die größte und wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei ist die Schufa. Nach eigenen Angaben verfügt der Marktführer aus Wiesbaden über Daten zu rund 68 Millionen natürlichen Personen und sechs Millionen Unternehmen.

Welche Speicherfristen gelten bislang?

Wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten speichern dürfen, ist vom Gesetzgeber nicht klar vorgegeben. Die Auskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt. Dieser „Code of Conduct“ wurde zuletzt 2024 überarbeitet und vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten abgesegnet. Er sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

Wo liegt das Problem?

Am BGH geht es nun um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden – oder ob das gegen Datenschutzrecht verstößt. Letzteres hatte das Oberlandesgericht Köln im April bejaht und die Schufa zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden.

Was sagt die DSGVO?

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen dient. „Darauf können sich die Auskunfteien durchaus berufen“, sagt Niko Härting, IT-Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein. „Die Frage ist nur: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen?“ Das sei der Kern der anstehenden BGH-Verhandlung.

Können Betroffene auf Schadenersatz hoffen?

Dem OLG Köln zufolge: Ja. Das Gericht sprach dem Kläger im betroffenen Fall 500 Euro Schadenersatz zu. Grundsätzlich sieht die DSGVO bei Verstößen nämlich ein Recht der Betroffenen auf Entschädigung vor. Es komme dabei aber unter anderem darauf an, ob der Auskunftei ein eigenes Verschulden vorzuwerfen sei oder nicht, sagt Fachmann Härting.

Was sagt die Schufa?

Würde der BGH die Rechtsauffassung des Kölner Urteils bestätigen, enthielte die Bonitätsauskunft in Zukunft keine Informationen mehr dazu, ob es bei einer Person Zahlungsstörungen gab, sagt Schufa-Sprecherin Tanja Panhans. Dabei hätten Personen auch nach Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen.

Was wären die Folgen?

Unternehmen könnten das Risiko von Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht mehr präzise einschätzen und würden das am Ende wohl in ihre Waren und Dienstleistungen einpreisen, so Panhans. Auch könnten Banken pauschal ihre Kreditzinsen erhöhen, weil sich Ausfälle nicht mehr so gut vorhersehen ließen.

Artikel 6 von 7