VERBRAUCHER

Rückgaberecht für Elektrogeräte

von Redaktion

Der Handel muss elektrische Geräte zurücknehmen. © Jens Kalaene, dpa

Die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten wird einfacher. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Damit wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.

Artikel 5 von 7