Ärger wegen hoher Heizkosten

von Redaktion

Für viele Haushalte steigen die Heizkosten. Mieter sollten die Abrechnungen auf jeden Fall überprüfen. © Christin Klose, dpa

Mietervereine melden wegen Nachforderungen von Heizkosten noch immer einen hohen Beratungsbedarf. „Viele Mieter sind erstaunt, dass sie deutlich mehr zahlen müssen“, heißt es dort. Die Mietervereine erklären die vielen Anfragen mit dem Auslaufen der Energiepreisbremsen auf Gas, Fernwärme und Strom zum Jahreswechsel 2023/24. Ende März vergangenen Jahres endete zudem die zeitweilige Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent.

Vermieter stellen die Abrechnungen meist im Oktober, November und Dezember den Mietern zu. Vermieter haben Zeit bis Jahresende, die Nebenkostenabrechnung für 2024 zu übermitteln.

Auch viele Vermieter suchen Rat wegen der Abrechnungen. „Über unsere örtlichen Vereine bekommen wir aber mit, dass das Thema – gerade wegen der gestiegenen Energiepreise – vielerorts wieder stärker diskutiert wird“, sagte Rechtsreferentin Luisa Peitz.

■ Teures Heizjahr

Heizkosten haben nach Mitteilung des Immobiliendienstleisters Ista, der nach eigenen Angaben 1,5 Millionen Abrechnungen ausgewertet hat, vergangenes Jahr ein neues Hoch erreicht. Im Fall einer 70-Quadratmeter-Musterwohnung lagen die Kosten von Fernwärme mit durchschnittlich 1140 Euro rund ein Viertel höher als 2023. Beim Gas stiegen die Kosten demnach um fünf Prozent auf 909 Euro. Heizölkunden zahlten gegen den Trend mit 913 Euro zwölf Prozent weniger als im Vergleichszeitraum.

■ Abrechnung prüfen

Mieter können ihre Heizkostenabrechnung nach folgenden Kriterien prüfen:

■ Widerspruch einlegen

Wenn dem Mieter Fehler auffallen, sollte er in Kontakt mit dem Vermieter treten. Mieter haben das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Enthält die Abrechnung Fehler, sollten Mieter Widerspruch einlegen. Für Einwendungen gilt eine Frist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung.

Eine Nachzahlung verlangen Vermieter häufig innerhalb eines Monats. Die Überweisung kann – trotz Widerspruch – erfolgen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, im Überweisungszweck dann ein „Unter Vorbehalt der Rückforderung“ zu ergänzen.

Da eine Detailprüfung von Heizkostenabrechnungen häufig komplex ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, ist es ratsam, sich bei Zweifeln an eine unabhängige Beratungsstelle zu wenden, etwa die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein vor Ort.

■ Checkliste für Vermieter

Um Fehler, die für Ärger sorgen können, zu vermeiden, sollten Vermieter folgende Checkliste der Angaben beachten, die eine Heizkostenabrechnung enthalten muss:

Dem Verbraucherportal „Heizspiegel“ von co2online zufolge schreibt die EU-Energieeffizienz-Richtline zudem vor, dass bis 2026 eine Fernabrechnung der Mess- und Erfassungsgeräte umzusetzen ist.

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