LESER FRAGEN, EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Hildegard P.:„Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament. Das soll weiterhin gelten, obwohl wir seit 25 Jahren getrennt leben (aber nicht geschieden sind). Er soll also im Fall meines Todes mein Haus bekommen. Nun meine Frage: Um es steuerfrei zu bekommen, muss er da zehn Jahre drin wohnen?“

Muss mein Mann einziehen?

Ja, Sie sind richtig informiert. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass auch der getrennt lebende Ehegatte die Immobilie, die sein Ehepartner zuletzt bewohnte, steuerfrei erben kann. Voraussetzung dafür ist, dass er unverzüglich nach dem Erbfall dort einzieht, die Rechtsprechung gewährt in der Regel eine Frist von sechs Monaten. Und dann gilt eine Frist von zehn Jahren: Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn Ihr Mann innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall die Selbstnutzung aufgibt. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn er aus zwingenden Gründen, beispielsweise wegen Pflegebedürftigkeit auszieht, dann bleibt die Steuerbefreiung erhalten.

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