Keine Sorge: Wer aktuell Familien- oder Krippengeld bezieht, genießt nach Auskunft des Sozialministeriums Bestandschutz. © Jens Wolf, dpa
Die Staatsregierung hat das geplante Kinderstartgeld gekippt – noch bevor es zum ersten Mal ausgezahlt wurde. Damit dürfte die Zeit der Extra-Unterstützung für bayerische Familien aus dem Säckel des Freistaats vorbei sein. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu:
Was hat die bayerische Staatsregierung entschieden?
Das Kabinett hat das geplante Kinderstartgeld gestrichen, das ab 2026 ausgezahlt werden sollte. Eigentlich sollten Eltern von Kindern, die nach dem 1. Januar 2025 geboren wurden, zum ersten Geburtstag des Kindes einmalig 3000 Euro erhalten. Diese Zahlung fällt nun weg. Stattdessen soll das Geld in die unter hohen Ausgaben ächzenden Kindertagesstätten fließen – in Personal, Ausstattung und Betriebskosten. „Betreuungsplatz vor Direktzahlung“ fasste Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Kurswechsel zusammen.
Welche Eltern sind betroffen?
Die Entscheidung trifft Eltern jener Kinder hart, die in diesem Jahr geboren wurden oder erst noch auf die Welt kommen werden. Denn diese Familien erhalten nun doch nicht die angekündigten 3000 Euro Einmalzahlung. Zugleich aber gibt es für sie auch kein Krippengeld und kein Familiengeld mehr. Diese so nur in Bayern bestehenden Landesleistungen wurden gestrichen, sie sollten durch das Kinderstartgeld ersetzt werden. Wer bereits Familiengeld oder Krippengeld bezieht, ist von der Streichung nicht betroffen.
Wie hoch waren Krippengeld und Familiengeld?
Für Kinder, die vor 2025 geboren wurden, zahlte der Freistaat bislang für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr das bayerische Familiengeld. Es beträgt derzeit 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro – in Summe also 6000 beziehungsweise 7200 Euro. Zudem konnten Eltern das sogenannte Krippengeld als Zuschuss zu den Betreuungskosten bekommen: einkommensabhängig bis zu 100 Euro pro Monat vom ersten Geburtstag bis längstens einschließlich August des Jahres, in dem ein Kind drei Jahre alt wird.
Welche Leistungen gibt es weiterhin?
Völlig ohne Unterstützung stehen Bayerns Eltern dennoch nicht da: Die bundesweiten Leistungen für Familien gibt es weiter. Dazu zählen in erster Linie das Kindergeld von 255 Euro monatlich, das mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Und – im Anschluss an das Mutterschaftsgeld – das Elterngeld, das den Wegfall des Gehalts durch die Kinderbetreuung mildern soll.
Werden dafür die Kita-Beiträge sinken?
Etwaige Hoffnungen dämpft der Bayerische Städtetag umgehend: „Es geht vor allem darum, überhaupt den Betrieb von Kindertagesstätten in Bayern aufrechterhalten zu können“, erläuterte ein Sprecher mit Blick auf die stark gestiegenen Betriebskosten. Auch der evangelische Kita-Verband rechnet nicht damit. Wenn überhaupt, dürften die Kita-Beiträge nur in jenen Kommunen sinken oder zumindest nicht steigen, die bislang keine freiwilligen Zuschüsse gezahlt haben.