VERKEHR

Orange Plakette hat ausgedient

von Redaktion

Autofahrer mit einer orangenen TÜV-Plakette müssen 2025 handeln. © Karina Hessland/Imago

Wer jetzt noch mit einer Plakette in Orange am hinteren Kennzeichen fährt, sollte schnell einen Termin für den Pflichttermin zur Hauptuntersuchung (HU) des Autos machen. Denn Orange weist auf einen fälligen Pflichtcheck im Jahr 2025 hin. Je nach individuell fälligem Monat könnte man die Frist auch schon gerissen haben. Es werden für die Plakette insgesamt nur sechs Farben genutzt, die sich über die Jahre abwechseln, so der ADAC. 2026 folgt Blau, dann Gelb (2027), Braun (2028) und Rosa (2029). Der Prüftermin 2030 wird wieder mit Grün angezeigt – und einer im Jahr 2031 dann wieder in Orange. Die Jahreszahl der Fälligkeit ist auch immer als zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette zu sehen – „26“ zum Beispiel steht für „2026“. Durch zusätzliche Balken und gegen den Uhrzeigersinn angeordnete Zahlen von „1“ bis „12“ lässt sich die Plakette ähnlich wie das Ziffernblatt einer Uhr lesen. Sie ist stets so aufgeklebt, dass auf der 12-Uhr-Position eine Zahl für den Monat der Fälligkeit oben steht. Eine „8“ etwa weist auf den achten Monat – August – hin. Wer die Frist verpasst, muss 15 Euro Verwarngeld zahlen, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Bei vier bis acht Monaten werden 25 Euro daraus.

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