Wer ein bebautes Grundstück zu Vermietungszwecken kauft, kann Teile der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Denn das Gebäude selbst sowie Nebengebäude oder Außenanlagen können über die Jahre abgeschrieben werden. Das heißt, diese Beträge werden anteilig – neben weiteren Werbungskosten – vo
Dieser Artikel (ID: 2393739) ist am 14.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).