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14. November 2025
Für nahe Verwandte gelten derzeit relativ hohe Freibeträge. Bei lebzeitigen Schenkungen können diese sogar mehrfach genutzt werden: alle zehn Jahre. © Silvia Marks, dpa
Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, es gibt jedoch zahlreiche Freibeträge, Ausnahmen und Sonderregelunge
Dieser Artikel (ID: 2393734) ist am 14.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).