Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter der Bezeichnung „Gin“ vermarktet werden. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz „alkoholfrei“ ändere nichts am Verbot, andere Getränke unter dem Namen zu verkaufen, so das Gericht.