Endspurt zum Steuern sparen

von Redaktion

Handwerkerrechnungen noch heuer begleichen kann sich lohnen. Allerdings nicht vorschnell und ohne die Qualität der Arbeit zu prüfen. © Christin Klose, dpa

Wer Handwerkerrechnungen, Spenden oder Beiträge zur Altersvorsorge noch vor dem 31. Dezember überweist, kann seine Steuerlast für 2025 um hunderte oder sogar tausende Euro senken. Wir erklären, wie das geht.

■ Werbungskosten

Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fahrten zur Arbeit gelten als Werbungskosten. Nach Abgabe der Steuererklärung wirken sie sich jedoch erst dann steuermindernd aus, wenn der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1230 Euro im Jahr überschritten wird, denn dieser ist beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber bereits automatisch berücksichtigt. Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sich Werbungskosten noch in diesem Jahr so bündeln lassen, dass der Pauschbetrag überschritten wird.

Die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (insgesamt 1260 Euro) gilt übrigens auch für 2025. Die Pauschale zählt ebenfalls zu den Werbungskosten.

Beispiel: Ein angestellter IT-Entwickler kauft im Dezember 2025 einen neuen PC inklusive Zubehör und Programmen für 3500 Euro zur beruflichen Nutzung zu Hause. Vom Arbeitgeber erhält er dafür keinen Zuschuss, darf dafür aber überwiegend im Homeoffice arbeiten. Der Arbeitnehmer kann bisher nur 230 Euro an weiteren Werbungskosten geltend machen. Vom Pauschbetrag sind somit noch 1000 Euro übrig. Durch den PC-Kauf kann er weitere 2500 Euro (3500 – 1000) steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent verringert sich seine Einkommensteuer dadurch um 875 Euro (2500 x 0,35).

■ Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone oder Bürostuhl lassen sich komplett als Werbungskosten absetzen, wenn sie nachweislich ausschließlich beruflich genutzt werden. Die Gesamtkosten sofort geltend zu machen war früher jedoch nur möglich, wenn der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer 800 Euro nicht überschritten hat. Lag er darüber, musste er steuerlich über mehrere Jahre verteilt – also abgeschrieben – werden. „Jetzt ist es aber möglich, für elektronische Arbeitsgeräte den Kaufpreis auf einen Schlag geltend zu machen, auch wenn sie mehr als 800 Euro gekostet haben“, sagt Marcus Polz, Steuerberater in der Kanzlei Müller & Polz in Eresing.

■ Private Nutzung

Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi Bayern) ist der berufliche Anteil nur dann absetzbar, wenn das Gerät zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt wird. In der Regel akzeptierten die Finanzämter eine hälftige berufliche Nutzung, „wenn es zum Berufsbild passt“, heißt es bei der Lohi Bayern. Für Zubehör wie Monitor oder Drucker wird der berufliche Nutzungsanteil des Computers angesetzt. Steuerberater Polz empfiehlt, Kaufbelege und Rechnungen unbedingt aufzubewahren.

■ Vorsorgeaufwand

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Altersvorsorge gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Selbstständige können zusätzlich in ihre Rürup-Rente (Basisrente) einzahlen. Bis zu 29 344 Euro können Alleinstehende 2025 absetzen. Riester-Sparer wiederum sollten prüfen,ob ihr Beitrag für die maximale Förderung ausreicht, und bei Bedarf für das laufende Jahr bis zum Jahresende nachzahlen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind sozialabgaben- und steuerfreie Nachzahlungen direkt vom Gehalt bis Jahresende möglich.

Beispiel: Privat Krankenversicherte können bis zu drei Jahresbeiträge für Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus bezahlen. Auch hier gilt: Die Beiträge müssen bis spätestens 31. Dezember beim Versicherer eingegangen sein. „Das lohnt sich steuerlich vor allem dann, wenn ich im nächsten Jahr in Rente gehe, einen Teilzeitjob annehme, weniger verdiene oder geringere Einnahmen habe“, sagt Steuerberater Polz.

■ Handwerkerleistungen

Wer noch 2025 Rechnungen für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen begleicht, kann 20 Prozent der reinen Arbeitskosten – bis 1200 Euro bei Handwerkerleistungen beziehungsweise 4000 Euro bei haushaltsnahen Diensten – direkt von der Steuerschuld abziehen. Der entscheidende Vorteil dieses Steuerspartricks: Die Arbeitskosten privater Haushalts- oder Handwerkerleistungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Werbungskosten hingegen mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen. „Nur der Arbeitslohn einschließlich Fahrtkosten sind von der Steuer abziehbar. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an“, warnt Polz.

Beispiel: Ein Hauseigentümer zahlt für die Installation einer neuen Heizung in seiner selbst genutzten Immobilie 6000 Euro für Lohn- und Fahrtkosten. Die Heizungsanlage, Zubehör und Material sind davon ausgeschlossen. 20 Prozent davon lassen sich direkt von der Steuer abziehen – das entspricht den maximal möglichen 1200 Euro. Wer nun zum Beispiel als Arbeitnehmer wegen zusätzlicher Nebeneinkünfte eigentlich 2000 Euro Steuern für 2025 nachzahlen müsste, reduziert seine Nachzahlung auf 800 Euro.

■ Außergewöhnliche Belastungen

Krankheits-, Pflege- oder Zahnarztkosten wirken sich steuerlich erst dann vorteilhaft aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.Diese liegt – je nach Einkommen und familiärer Situation – zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens. Wer vor Jahresende seine persönliche Grenze fast erreicht hat, kann notwendige Ausgaben, etwa für eine neue Brille oder Zahnersatz, vorziehen und so den zumutbaren Eigenanteil überschreiten.

■ Spenden

Spenden lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Wer 2025 noch spendet, kann deshalb ebenfalls Steuern sparen. Als Nachweis reicht bei Spenden bis 300 Euro der Kontoauszug. „Bei höheren Beträgen muss eine Spendenquittung des Empfängers vorliegen“, sagt der Steuerberater.

■ Steuerklassen

Ein Steuerklassenwechsel ist bis zum 30. November rückwirkend für das gesamte Jahr möglich. Besonders sinnvoll ist er, wenn sich Einkommen oder Familienplanung ändern.Wechselt der geringer Verdienende von Steuerklasse V in Steuerklasse III, wirkt sich das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder Elterngeld positiv aus, da das Nettoeinkommen mit Steuerklasse III höher ausfällt.Auch eine Eheschließung vor Silvester kann steuerlich Vorteile bringen, da das Ehegattensplitting rückwirkend für das gesamte Jahr gilt.

■ Tipp vom Steuerberater

Polz rät davon ab, planlos noch schnell Steuern sparen zu wollen. Seine Faustregel: „Wird das Einkommen in Zukunft deutlich sinken, sollte man möglichst viele steuerrelevante Ausgaben noch ins Jahr 2025 legen. Steigt das Einkommen im nächsten Jahr voraussichtlich deutlich, lohnt es sich dagegen, solche Ausgaben ins neue Jahr zu verschieben.“

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