VERBRAUCHER

Keine Werbung mit „Immunkraft“

von Redaktion

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat einen weiteren Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbebezeichnungen für Lebensmittel gewonnen. Der Safthersteller Voelkel darf seinen Multivitaminsaft Bio C nicht mehr mit dem Zusatz „Immunkraft“ bewerben, wie das Landgericht Lüneburg entschied. Wie bereits in einem anderen Fall, in dem das Landgericht Karlsruhe der Drogeriekette dm verbot, Obst-Quetschies als „Immun-Smoothie für Kinder“ zu bewerben, verwiesen die Richter aus Lüneburg auf die EU-Health-Claims-Verordnung. Das Gesetz setzt gesundheitsbezogenen Aussagen in der Werbung enge Grenzen, sie sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich belegbar sind.

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