Franzi F.: „Ich bin Witwe. Mein einziger Erbe wird mein Neffe sein, der mein Haus in München erben wird. Wie kann ich das Testament optimieren, damit mein Neffe keine Erbschaftsteuer zahlen braucht? Ich habe die französische und deutsche Staatsangehörigkeit, mein Neffe lebt in Brasilien.“
Fällt Erbschaftsteuer an?
Der deutsche Fiskus erhebt immer dann Erbschaftsteuer, wenn einer der Beteiligten beim Erbfall einen Wohnsitz in Deutschland hat. Dann greift die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht: Alles, was von Todes wegen übergeht, unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.
Für Ihren Fall bedeutet dies, dass der Fiskus Ihren gesamten Nachlass besteuert, weil Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, auch wenn der Neffe in Brasilien lebt. Aber selbst wenn Sie ins Ausland ziehen würden, beispielsweise nach Österreich, wo es keine Erbschaftsteuer gibt, dann würde für Ihr Haus die beschränkte Steuerpflicht gelten: Immobilien in Deutschland unterliegen immer der deutschen Erbschaftsteuer, wenn sie vererbt oder verschenkt werden, egal wo die Beteiligten wohnen.
Nur, wenn Sie sowohl ins Ausland ziehen würden und auch die deutsche Immobilie verkaufen, gäbe es die Chance, der deutschen Erbschaftsteuer zu entkommen. Selbst dann gibt es noch eine Komplikation: Denn Personen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, unterliegen der deutschen Steuerpflicht noch für fünf Jahre nach dem Wegzug. Sie müssten also sogar auch noch die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Da ich vermute, dass all dies (Wegzug, Verkauf, Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit) für Sie nicht in Betracht kommt, bleibt es also leider dabei, dass das Erbe Ihres Neffen einmal der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen wird. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit, die Steuerlast zumindest zu drücken, beispielsweise durch Übergabe gegen Nießbrauch oder Leibrente. Hier empfehle ich, dass Sie mit einem Fachmann die Einzelheiten besprechen.
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