LESER FRAGEN, EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Martin H.: „Im Waschraum unseres Hauses (Wohnungseigentümer) ist ein heftiger Brandschaden durch einen defekten Trockner entstanden, wobei alle Waschmaschinen und Trockner beschädigt wurden. Nun stellt sich die Frage: Wer haftet für den Schaden? Der Verursacher ist Mieter in einer der Wohnungen. Besteht hier ein Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher bzw. Eigentümer des defekten Trockners? Oder geht man tatsächlich leer aus. Wie ist hier die Rechtslage?“

Wer haftet für den Brandschaden?

Entsteht infolge eines Defekts eines Wäschetrockners ein Brand, ist zunächst festzustellen, wem dieser Trockner gehört und in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursache fällt. Ihrer Frage entnehme ich, dass der Mieter in einer möblierten Wohnung lebt und der Trockner dem Vermieter gehört. Nun kommt es darauf an, wem die Schadensursache zuzurechnen ist. Liegt zum Beispiel eine Fehlbedienung vor, liegt die Verantwortung beim Mieter. In diesem Falle haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden. Verfügt er über eine Haftpflichtversicherung, wird diese die Schäden, die anderen Mietern oder dem Vermieter entstanden sind, meist regulieren. Die meisten Haftpflichtversicherer leisten auch bei grober Fahrlässigkeit. Diese liegt bereits vor, wenn ein Wäschetrockner über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt betrieben wird.

Fällt die Schadensursache hingegen in den Verantwortungsbereich des Vermieters, beispielsweise wenn ein Wartungs- oder Installationsfehler besteht, kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht. Für diese Fälle kann eine Vermieterhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

Besteht hingegen keinerlei Verschulden, weil der Brand beispielsweise aus einem defekten Bauteil resultiert, haftet unter Umständen unabhängig davon, wem der Trockner gehört, der Hersteller des Trockners nach dem Produkthaftungsgesetz.

Je nach Versicherung können sich allerdings auch Abweichungen von der geschilderten Rechtslage ergeben. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den jeweiligen Versicherungen über die genauen Bedingungen zu informieren und bestehende Verträge gegebenenfalls anzupassen, um künftig optimal abgesichert zu sein.

Fragen zu Geldanlage, Altersvorsorge, Steuern,

Miete, Erben und Versicherung?

Redaktion Geld & Markt, Hafnerstraße 5-13, 83022 Rosenheim,

oder E-Mail: geldundmarkt@ovb.net

Artikel 7 von 7