Beim Bericht über den Endspurt zum Steuernsparen ist uns ein Fehler unterlaufen. In der Ausgabe vom 15. November stand: „Ein Steuerklassenwechsel ist bis zum 30. November rückwirkend für das gesamte Jahr möglich.“ Richtig ist: Eine geänderte Steuerklassenkombination gilt erst mit Beginn des nächsten
Dieser Artikel (ID: 2399115) ist am 22.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).