Beim Bericht über den Endspurt zum Steuernsparen ist uns ein Fehler unterlaufen. In der Ausgabe vom 15. November stand: „Ein Steuerklassenwechsel ist bis zum 30. November rückwirkend für das gesamte Jahr möglich.“ Richtig ist: Eine geänderte Steuerklassenkombination gilt erst mit Beginn des nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt. Wir bitten um Entschuldigung.