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24. November 2025
Die eigenhändige Unterschrift ist neuerdings nicht mehr nötig. Ein Arbeitszeugnis kann auch digital mit elektronischer Signatur erstellt werden. © Monique Wüstenhagen, dpa
Ein Arbeitszeugnis dient als Nachweis über die Beschäftigung und die erbrachten Leistungen und ist oft entscheidend für zukünfti
Dieser Artikel (ID: 2399805) ist am 24.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28).