Ein Tarifvertrag, der auch Teilzeitkräften Überstundenzuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gewährt, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt. Betroffene Teilzeitbeschäftigte haben danach sofort einen ent
Dieser Artikel (ID: 2401973) ist am 27.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).