Der Bund und die Förderbank KfW nehmen in Kürze die Förderung für Neubauten mit dem Energiestandard EH 55 wieder auf. Ab 16. Dezember können private Bauherren und gewerbliche Investoren, die schon eine Baugenehmigung für ihr Projekt haben, Anträge für KfW-Förderkredite stellen, teilte die Bank mit. Gefördert werden der Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, die die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen, also nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.
Gefördert werden Neubauten, die ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien beheizt werden. Häuser mit Gas- und Ölheizungen sind damit ausgeschlossen. Die Förderung wird in das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert. Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100 000 Euro beantragt werden.
Der Zinssatz wird zum Förderstart festgelegt und von der KfW veröffentlicht. Er orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt, solange das Geld reicht. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindung höchstens zehn Jahre. Bauherren müssen den Antrag vor Beginn ihres Vorhabens stellen und Kaufverträge dürfen erst ab 16. Dezember geschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht zulässig.