Das ändert sich im Dezember

von Redaktion

Mehr ICE-Sprinter ab München, neue Regeln für Balkonkraftwerke, Geld für den Hausbau

Ab Mitte Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn. Ab Anfang des Monats gelten zudem neue, einfachere Regeln für Balkonsolaranlagen. Diese und weitere Änderungen im Überblick:

■ Neuer Bahn-Fahrplan

Der neue Fahrplan der Deutschen Bahn gilt ab dem 14. Dezember. Insbesondere fahren dann mehr Züge auf zentralen Strecken wie der Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Frankfurt. Auch kommen etwa auf der Strecke München – Berlin mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten. Der Fernverkehr in weniger dicht besiedelten Gebieten wird allerdings ausgedünnt. Auch der Bahn-Konkurrent Flix bietet ab dem 14. Dezember eine höhere Taktung auf manchen Strecken und einige neue Verbindungen an. Über die Weihnachtszeit stockt das Münchener Unternehmen zudem sein Angebot an Fernbussen auf.

■ Balkonsolaranlagen

Ab dem 1. Dezember ist für kleine Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, offiziell keine teure Spezialsteckdose mehr nötig. Die Anlagen können dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt.

■ Bauförderung

Wer ein Haus mit vergleichsweise niedrigem Energieverbrauch bauen will, kann wieder eine Förderung beantragen. Ab dem 16. Dezember wird laut Bundesbauministerium die Förderung von Neubauten oder dem Ersterwerb von Wohngebäuden mit dem Effizienzstandard EH55 wieder aufgenommen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Häuser nur mit Erneuerbaren Energien beheizt werden, auch muss die Baugenehmigung bereits vorliegen. Die baureifen Vorhaben oder der Erstkauf können demnach mit bis zu 100 000 Euro zinsverbilligten KfW-Krediten pro Wohneinheit gefördert werden.

■ Rentenzuschläge

Für viele Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente steigen zum 1. Dezember die Zuschläge. Hintergrund ist eine Neuberechnung des seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlags, der sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten richtet.AFP

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