VERBRAUCHER

Geld zurück von Amazon

von Redaktion

Viele Amazon-Prime-Kunden, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, können wegen einer unrechtmäßigen Preiserhöhung Geld von dem Unternehmen zurückverlangen. Dabei sollte man am besten bis Ende 2025 handeln, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt. Amazon hatte im Herbst 2022 den Prime-Abopreis einseitig erhöht. Kosteten ein Monat Prime bis dahin 7,99 und ein Jahr Prime bis dahin 69 Euro, wurde für ein Monatsabo nach diesem Zeitpunkt ein Euro mehr fällig, fürs Jahresabo waren es 20,90 Euro mehr. Dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt (Az. I-20 U 19/25). Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umgekehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.

Betroffene müssen die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage.

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