Kein Schutz für Miss Moneypenny

Karlsruhe – Miss Moneypenny ist nicht individuell genug: Der Name der fiktiven Sekretärin aus dem James-Bond-Universum bekommt keinen Werktitelschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Eine norddeutsche Firma darf mit „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ also weiter für Dienstleistungen wie Ass

Freitag, 19. Dezember 2025

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