Ein leuchtender Christbaum auf dem Dach ist definitiv zu viel Schmuck für den Straßenverkehr. © IMAGO
Ein rote Nase auf dem Mercedes-Stern oder eine Christbaumkugel am Rückspiegel: Ein bisschen Weihnachtsdeko am Auto ist in Ordnung. Übertreibt man es, droht laut ADAC aber ein Bußgeld. Fliegt Deko unkontrolliert durchs Auto, werden 35 Euro, fällig, behindert sie die Sicht des Fahrers, liegt die Buße bei zehn Euro.
Prinzipiell problematisch: Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren. Andere Verkehrsteilnehmer könnten dadurch geblendet, abgelenkt oder gestört werden. Hier verweist der ADAC auf den Paragrafen 49a der StVZO. Demnach sind am Auto nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen erlaubt.
Wer das nicht beachtet, muss nicht nur mit mindestens 20 Euro Verwarnungsgeld rechnen, sondern auch mit einer Mithaftung bei ansonsten unverschuldeten Unfällen. Im Extremfall könne durch Lichtdeko sogar die Betriebserlaubnis erlöschen. Ist man dann weiter mit dem geschmückten Auto auf der Straße unterwegs, drohen 90 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.