Die Airline Eurowings darf Kompensation für Kohlendioxid nicht als klimaneutrales Reisen verkaufen. © Patrick Pleul/dpa
Die Airline Eurowings hat ihre Kunden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf mit Werbung für Klimaschutzmaßnahmen in die Irre geführt. Dem Flugunternehmen wurde untersagt, auf eine bestimmte Weise für eine Klimaschutz-Kompensationszahlung zu werben (Az.: I-20 U 38/25). Kunden konnten ihren Flug mit einem Neun-Euro-Beitrag „zu hochwertigen Klimaschutzprojekten“ kompensieren, wie es die Airline Gerichtsangaben zufolge bei der Online-Buchung formuliert hatte. Eurowings bedauerte das Urteil und kündigte an, die Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen .Aus Sicht des Gerichts führte die Werbung, in der etwa die Passage „Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“ zu lesen war, beim Verbraucher zu der falschen Vorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Kammer wies darauf hin, dass beim Fliegen weitere klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, deren Existenz den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht allgemein bekannt seien. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln noch eine Abfuhr geholt hat und in der zweiten Instanz nun teilweise Recht bekam. Eine Revision ließ das OLG nicht zu, Eurowings kann beim Bundesgerichtshof aber Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.