VERBRAUCHER
Falsche Angaben bei der Versicherung
Wildschaden oder nicht? Im Zweifel kann die Versicherung das Auto untersuchen lassen. © Sven Hoppe, dpa
Als Versicherungsnehmer hat man nicht nur Ansprüche nach einem Schaden – man hat auch umfangreiche Aufklärungspflichten. Wer etwa arglistig Vorschäden verschweigt und dazu noch einen Wildschaden be