Vorabpauschale auf ETFs wird bald abgebucht

von Redaktion

2025 ordentliche Zuwächse bei Fonds und ETFs erfahren? Dann müssen Anleger im Januar 2026 damit rechnen, Steuern zahlen zu müssen – und zwar auch dann, wenn die Gewinne gar nicht realisiert wurden. Das Stichwort lautet: Vorabpauschale. An diesem fiktiven Kapitalertrag wollen Finanzämter seit 2018 nämlich einmal im Jahr partizipieren.

Das Ratgeberportal Finanztip rät daher, zum Jahresbeginn für ausreichend Kontodeckung zu sorgen. Denn die für die Abführung der Steuer zuständige, depotführende Bank zieht das Geld automatisch vom Verrechnungskonto ein. Nur wie viel wird das in etwa sein?

Das hängt ab vom Basiszins, den die Bundesbank Jahr für Jahr festlegt. Im Jahr 2025 beträgt dieser 2,53 Prozent. Bei allen ETFs und Fonds liegt die Steuer auf die Vorabpauschale bei maximal 51 Euro je angelegten 10 000 Euro. Bei Aktien-ETFs beträgt sie höchstens 36 Euro je angelegten 10 000 Euro. Finanztip hält auf seiner Homepage einen Rechner bereit.

Wer einen ausreichend bemessenen Freistellungsauftrag bei seiner Bank hinterlegt hat, kann die Abbuchung unter Umständen komplett vermeiden. Denn Kapitalerträge bis zu 1000 Euro können Steuerzahler pro Jahr steuerfrei vereinnahmen (Ehepaare: 2000 Euro). Wer keine sonstigen Kapitalerträge erhält, kann den sogenannten Sparer-Pauschbetrag komplett für die Besteuerung der Vorabpauschale verwenden. Damit sind laut Finanztip Anlagen in Aktien-ETFs von bis zu rund 80 600 Euro abgedeckt.

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