Der einstige Immobilien-Mogul René Benko sitzt auf der Anklagebank. © JOHANN GRODER, afp
Innsbruck – Der österreichische Ex-Milliardär René Benko ist zum zweiten Mal wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte gegen den Gründer des Immobilien- und Handelsimperiums Signa eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Seine ebenfalls angeklagte Ehefrau Nathalie Benko wurde freigesprochen.
Das Gericht sah es als nur teilweise erwiesen an, dass René Benko wertvolle Uhren dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hat. Auf die in Österreich sogenannte betrügerische Krida stehen – je nach Schadenssumme – bis zu zehn Jahre Haft.
■ Verteidiger spricht von „Hokuspokus“
René Benko war bereits im Oktober wegen desselben Delikts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sobald dieser erste Richterspruch rechtskräftig wird, wird aus beiden Urteilen eine Gesamtstrafe gebildet. Dabei werden die beiden Strafmaße aber nicht einfach addiert.
Zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung versucht, die Anklagepunkte zu zerpflücken. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht belegt und im Grunde „Hokuspokus“, so der Anwalt des Investors, Norbert Wess. Es sei „unglaublich einseitig ermittelt“ worden, sagte der Anwalt von Nathalie Benko, Michael Hohenauer. Es gebe plausible Erklärungen für die Vorgänge.
Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte ausgeführt, dass das Ehepaar rund um die Insolvenz Benkos als Einzelunternehmer in einem Tresor das Geld und elf teure Uhren deponiert habe. Den Kauf des Tresors, der bei Verwandten der Ehefrau aufgestellt wurde, sei von der 42-jährigen Nathalie Benko organisiert worden. Deshalb habe sie zur Tat und damit zur Schädigung der Gläubiger beigetragen, meinte die Anklage.
■ Teure Uhren als Weihnachtsgeschenk?
Laut Staatsanwaltschaft war die Aussage Benkos nicht glaubwürdig, dass er jeweils vier Uhren bereits zu Weihnachten 2021 seinen zwei Söhnen im Alter von damals sechs und elf Jahren geschenkt habe. Auf Weihnachtsfotos von 2021 seien dem Alter der Kinder angemessene Geschenke zu sehen, sagte der Oberstaatsanwalt. „Teure Uhren und Manschettenknöpfe waren nicht dabei.“ Es sei auch zu fragen, warum das Geld und die Gegenstände nicht in der hochgradig gesicherten Villa aufbewahrt worden seien.
Die Richterin meinte dagegen, theoretisch sei vieles möglich. Die Verteidigung argumentierte, dass Uhren-Geschenke in dieser Dimension bei sehr vermögenden Menschen nicht ungewöhnlich seien. Benko sei damals auf dem Höhepunkt seines Erfolgs gewesen.