Für Bürgergeldempfänger, die arbeiten gehen und mit der Sozialleistung lediglich ihr geringes Einkommen aufgestockt bekommen, ist der Dezember eine sensible Zeit: Zahlt ihnen ihr Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld aus, dürfte ihre Freude über die festliche Sonderzahlung nur von kurzer Dauer sein. Denn das Jobcenter rechnet das Weihnachtsgeld als Einkommen an und kürzt im Gegenzug die Unterstützungsleistung. So wird aus dem erwarteten Bonus einfach eine rechnerische Verschiebung. An einem Beispiel macht ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit das deutlich: Aufgrund seines niedrigen Einkommens hat ein Beschäftigter Anspruch auf 430 Euro Bürgergeld-Ergänzung pro Monat. In dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld in Höhe von rund 325 Euro netto pro Monat ausgezahlt wird, sinkt der Bürgergeldanspruch um denselben Betrag ab. Leistungsberechtigte, die ein Weihnachtsgeld erhalten, müssen die zuständige Behörde selbstständig darüber informieren.