Brüssel – Die EU-Kommission will den CO2-Zoll auf Haushaltsgeräte und andere weiterverarbeitete Waren ausweiten. Damit soll die Abgabe auch auf Geräte wie Waschmaschinen erhoben werden. Bislang werden nur Grundmaterialien wie Stahl, Aluminium, Zement und Elektrizität erfasst.
Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM bepreist die EU Emissionen von Importen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure also erstmals einen CO2-Preis für Emissionen zahlen, die bei der Produktion der Waren entstehen. Dies soll verhindern, dass günstige, aber klimaschädlich hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt klimafreundliche Konkurrenz verdrängen. Wenn Stahl etwa in China klimaschädlicher hergestellt wird als in der EU, wird das ausgeglichen.
Künftig sollen 180 aus Stahl und Aluminium weiterverarbeitete Produkte unter die Anwendung der Abgabe fallen. Dies seien zu 94 Prozent Industriegüter mit einem durchschnittlichen Stahl- und Aluminiumanteil von 79 Prozent. Dazu gehörten etwa Spezialausrüstung, Metallhalterungen oder Zylinder. Sechs Prozent der betroffenen Waren seien Haushaltsprodukte. Zudem sollen Schlupflöcher in der Regulierung geschlossen werden. Angepasste Berichtspflichten sollen die Rückverfolgbarkeit der CBAM-Waren erhöhen. Die Kommission erhält darüber hinaus die Befugnis, bei nachgewiesenen Missbrauchsfällen einzugreifen.
Zum Ausgleich will die EU-Kommission einen Fonds zur Unterstützung von EU-Herstellern einrichten, die etwa wegen steigender Preise für importierten Stahl einen Wettbewerbsnachteil fürchten müssen.