Die neue Riester-Rente

von Redaktion

Millionen Bürger haben einen Riester-Vertrag. Dabei gilt der als unflexibel und wenig rentabel. Die Bundesregierung bringt Alternativen an den Start.

Einen sorgenfreien Ruhestand garantiert die gesetzliche Rente nicht. Die meisten Arbeitnehmer müssen zusätzlich privat vorsorgen. © Felix Kästle, dpa

Das Bundeskabinett hat eine Reform der privaten Altersvorsorge in die Wege geleitet. Sie umfasst zwei wesentliche Elemente. Für Kinder wird eine Frühstart-Rente eingeführt. Die Erwachsenen erhalten eine Förderung für einen privaten Vorsorgevertrag, der die zu teure und wenige rentable Riester-Rente ersetzen wird.

Das Urteil der Experten über die Angebote bei der Riester-Rente ist schon lange vernichtend. Die Kosten sind zu hoch, die Vorgaben so streng, dass die Angebote unter dem Strich viel zu wenig einbringen. Das liegt zum Beispiel an der vorgeschriebenen Beitragsgarantie. Dabei müssen die eingezahlten Prämien auf jeden Fall am Ende der Laufzeit noch vorhanden sein. Als Folge legen die Anbieter das Geld der Sparer nur sehr sicher an. Und das bringt nur geringe Renditen.

■ Mit und ohne Garantie

Mit der nun beschlossenen Reform ändern sich die Vorgaben. So wird es möglich, von den höheren Renditen am Aktienmarkt zu profitieren. Es soll aber auch künftig Modelle geben, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert ausgezahlt werden. Dazu kommt eine Variante mit 80-prozentiger Garantie, sprich, mindestens 80 Prozent der einbezahlten Summe bleibt erhalten. Damit können die Versicherer die Beiträge schon etwas gewinnbringender anlegen. Neu eingeführt wird jedoch vor allem ein Altersvorsorgedepot, das hohe Renditen am Kapitalmarkt ermöglicht, aber keine Garantien gibt.

Weiterhin werden Banken, Versicherungen oder andere private Finanzverwalter für die Angebote zuständig sein. Allerdings müssen sie ein einfach gestaltetes Produkt auf den Markt bringen. Die Kosten dafür werden gedeckelt. Maximal 1,5 Prozent dürfen die Anbieter für sich beanspruchen. Zudem müssen die Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Hohe Abschlusskosten, die es bei vielen Riester-Verträgen gab, werden damit ausgeschlossen. Auch erleichtert diese Regelung den Anbieterwechsel. Das kann für Riester-Sparer mit schlechten Verträgen eine Option darstellen. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen.

■ Chancen durch Aktien

Schon ein vergleichsweise kleiner Aktienanteil im Depot wirkt sich in einer deutlich stärkeren Vermögensbildung aus. Ein heute 30-jähriger kommt bei einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro und einer sicheren Verzinsung des gesamten Betrags von drei Prozent beim Renteneintritt auf rund 81 000 Euro. Werden 20 Euro in einen ETF und 80 Euro in sichere Zinsanlagen gesteckt, können daraus im selben Zeitraum gut 96 000 Euro werden. Denn die Rendite des ETF liegt auf lange Sicht erfahrungsgemäß eher bei sechs Prozent im Jahr.

■ Das gibt der Staat dazu

Bisher gibt es pro Jahr und Sparer eine Grundzulage von 175 Euro. Für Kinder legt der Staat je nach Geburtsjahr noch einmal 185 Euro oder 300 Euro obendrauf. Diese festen Zulagen werden abgeschafft. Stattdessen erhalten Vorsorgesparer für jeden eingezahlten Euro 30 Cent, bis zu einer Obergrenze von 1200 Euro im Jahr. Ab 2029 steigt der Zuschuss auf 35 Cent. Für weitere bis zu 600 Euro Eigenbeitrag schießt der Staat pro Euro 20 Cent zu. Der jährliche Höchstbetrag für die private Vorsorge liegt dann bei 1800 Euro statt bisher 2100 Euro.

■ Steuern sparen

Wer privat vorsorgt, kann die Beiträge von der Steuer absetzen. Daran ändert sich im Vergleich mit den heutigen Regeln für die Riester-Rente nichts. Die Beiträge mindern als Sonderausgaben die Steuerlast. Allerdings ist die Besteuerung weiterhin nur aufgeschoben. Wenn das angesammelte Kapital im Alter als Rente ausgezahlt wird, sind diese Einnahmen zu versteuern. Das gilt auch für die Frühstart-Rente.

■ Frühstart-Rente

Schon Kinder sollen mit der Frühstart-Rente an eine eigene Altersvorsorge herangeführt werden. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr schießt der Staat daher monatlich zehn Euro für den Aufbau eines Altersvorsorgedepot hinzu. „Die Depots werden günstig und unkompliziert ausgestaltet“, versichert das Bundesfinanzministerium. Zuzahlungen durch die Eltern oder Großeltern sind möglich und können das Startkapital in eine gute Altersvorsorge weiter erhöhen. So können auch Kinder von finanziell schwachen Haushalten schon etwas für ihr Auskommen in späten Jahren ansparen.

Die Depots werden zum Beispiel von Banken angeboten und kostenlos geführt. Darin können beispielsweise Aktienanteile an Indexfonds (ETF) aufbewahrt werden. Es gibt Vorgaben für die angebotenen Produkte, die auch für die Produkte für Erwachsene gelten. Auf diese Weise gelingt ein nahtloser Übergang, wenn ein Jugendlicher volljährig wird und alleine weiter sparen will. Denn das ist das Ziel.

■ Wer profitiert

Die Frühstart-Rente startet mit dem Jahrgang 2020, also den Sechsjährigen. Da das Verfahren dafür eine längere Zeit in Anspruch nimmt, beginnt die Auszahlung erst Anfang 2027 und wird für das kommende Jahr dann nachgeholt. Für ältere Jahrgänge darf zwar auch ein Altersvorsorge-Depot eingerichtet werden. Jedoch erhalten diese Kinder und Jugendlichen keine monatliche Prämie dafür.

Ab 2029 will die Bundesregierung die Zahl der Berechtigten ausweiten. „Alle Kinder und Jugendlichen sollen von der den Möglichkeiten der Frühstart-Rente profitieren“, heißt es vom Finanzministerium.

Eröffnen Eltern für ihre Kinder kein Depot, legt der Staat die zehn Euro für sie beiseite. Mütter und Väter können das auf diese Weise verwaltete Kapital zum Beispiel später in ein individuelles Depot für ihre Kinder überführen. Sollte dies nicht geschehen, dürfen die Jugendlichen mit dem angesammelten Guthaben nebst Renditen einen eigenen privaten Vorsorgevertrag abschließen, wenn sie volljährig werden.

■ Was es bringt

Nach Berechnung des Verbraucherportals finanztip.de erhalten Kinder vom sechsten Lebensjahr an bis zur Volljährigkeit 1440 Euro Förderung. Bei einer Anlage in einen weltweiten Aktien-ETF könnte das Startvermögen bis dahin auf 2090 Euro steigen. Aus diesem Anfangskapital werden bis zum Rentenalter von 67 Jahren ohne weitere Zuzahlungen schon über 73.000 Euro. Zahlt der oder die Betreffende als Erwachsener monatlich 50 Euro dazu ein, erhöht sich das Altersvermögen bis zum Rentenalter schon auf über 420 000 Euro.

■ Finanzierung

Für die Finanzierung stellt der Bund die Erträge eines Teils seines Aktienvermögens bereit. Der Staat besitze zum Beispiel Anteile an der Commerzbank, der Deutschen Post und der Deutschen Telekom. Zehn Milliarden Euro dieses Vermögens sollen etwa 400 Millionen Euro im Jahr an Dividenden einbringen.

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