Digitaler Steuerbescheid wird verschoben

von Redaktion

Zum Jahreswechsel 2025/2026 sollte in Deutschlands Steuerverwaltung eine neue Ära beginnen: Steuerbescheide sollten grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Doch kurz vor dem Inkrafttreten hat der Gesetzgeber nachjustiert. Das sorgt für weniger Zwang als zunächst vorgesehen.

Nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut sollten Steuerbescheide ab dem 1. Januar kommenden Jahres automatisch elektronisch bekannt gegeben werden, sofern die Steuererklärung digital eingereicht wurde.

Über diese Neuregelung hatte es zuvor einige Verwirrung unter den Steuerzahlern gegeben. Denn die Information über die grundsätzliche digitale Bereitstellung von Steuerbescheiden war nicht in allen Finanzämtern angekommen.

Doch nun soll der digitale Steuerbescheid als Regelfall auf das Jahr 2027 verschoben werden. „Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gilt für das Jahr 2026 weiterhin, dass die Art der Bekanntgabe, also digital oder in Papierform, im uneingeschränkten Ermessen des Finanzamts liegt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Einen automatischen Zwang zur digitalen Zustellung soll es darum zunächst nicht geben. Entscheidet sich ein Finanzamt für die digitale Ausstellung eines Steuerbescheids, wird dieser in das persönliche Elster-Postfach eingestellt, sobald das Finanzamt eine Steuererklärung bearbeitet hat.

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