Was Riester-Sparer jetzt tun sollten

von Redaktion

Viele Riester-Sparer sind verunsichert, seit die Details zur neuen staatliche geförderten privaten Altersvorsorge vorliegen (wir berichteten). Eines sollten sie aber nicht tun: ihren möglicherweise unrentablen Vertrag leichtfertig kündigen. Denn das komme Sparer teuer zu stehen, sagt Altersvorsorge-Experte Martin Klotz vom Ratgeberportal Finanztip. „Zum einen müssen sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Zum anderen behalten die Anbieter einen Teil des eingezahlten Geldes ohnehin, und zwar die Provisionen sowie die Verwaltungs- und Fondskosten.“ Damit machen Sparer ein Minusgeschäft.

Besser: Den Vertrag vom jeweiligen Anbieter vorerst beitragsfrei stellen lassen. Vertragsinhabern bleibt das bisher erarbeitete Kapital erhalten, sie zahlen aber vorerst keine eigenen Beiträge ein und erhalten somit auch keine weiteren staatlichen Zulagen. Die Beitragsfreistellung kann jederzeit widerrufen, der Vertrag dann weiter bespart werden. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern – zum Beispiel eigene Kinder zur Welt kommen, die die staatliche Zulage erhöhen.

Sobald die Reform durch ist, sollen Sparer die Möglichkeit haben, mit dem gesamten angesparten Kapital inklusive staatlicher Zulagen zu einem der neuen Vorsorgeprodukte zu wechseln. Und das kann sich trotz womöglich anfallender, gesetzlich gedeckelter Wechselkosten lohnen.

Wer mit seinem bisherigen Vertrag zufrieden ist, kann diesen wie gewohnt weiter besparen. Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, formuliert eine Daumenregel für einen rentablen Riester-Vertrag: „Wenn der Eigenbeitrag nicht höher als ein Drittel der eingezahlten Summe ist, lohnt sich das.“ Die übrigen zwei Drittel der Beiträge sollten aus staatlichen Zulagen kommen. Vor allem bei Geringverdienern mit mehreren Kindern kann diese Aufteilung zustande kommen, ein Wechsel in eines der neuen Modelle ist darum womöglich gar nicht rentabler.

Wer seinen Vertrag lange bespart hat und kurz vor dem Renteneintritt steht, sollte Martin Klotz zufolge noch abwarten mit dem Wechsel in die Auszahlphase der Riester-Rente. Der Grund: „Sollte der Gesetzesentwurf in dieser Form umgesetzt werden, würde die Auszahlphase für Riester-Sparer deutlich flexibler und auch deutlich günstiger.“

Gerade für Geringverdiener mit Kindern kann die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form unter Umständen lukrativer sein als die geplanten Alternativen. Aber kein Grund, etwas zu überstürzen: Einen solchen Vertrag könne man auch 2026 noch abschließen. Erst sobald die Reform 2027 in Kraft tritt, ist das nicht mehr möglich.

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