Werbung akzeptieren oder 2,99 Euro im Monat extra zahlen: Diese Amazon-Prime-Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden im Februar 2024 war unzulässig, hat das Landgericht München I kürzlich festgestellt (Az.: 33 O 3266/24).
In einem separaten Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Werbe-Causa schon im Frühjahr 2024 eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich Betroffene nach wie vor anschließen können. Damit wollen die Verbraucherschützer unter anderem erreichen, dass Amazon-Prime-Kunden eine Entschädigung erhalten. Aktuell wären das knapp 66 Euro – 2,99 Euro für 22 Monate seit Februar 2024.
Mitmachen bei der Sammelklage ist kostenlos: Man muss sich lediglich ins Klageregister (https://www.bundesjustizamt.de) beim Bundesjustizamt eintragen. Eine Ausfüllhilfe und ausführliche Fragen und Antworten zur Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Webseite zusammengestellt.
Klägerin beim Verfahren zur Prime-Werbung vor dem Landgericht München I war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine einseitige Vertragsänderung erlauben: Ein werbefreies Programm sei Vertragsgegenstand, die E-Mail-Ankündigung zur Änderung irreführend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.