München – Drei wichtige Verurteilungen im Dieselskandal sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht (Az. 1 StR 270/24).
Bei VW und seinen Tochterunternehmen waren mit Hilfe einer Betrugssoftware Abgaswerte bei Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert worden. Das im September 2020 gestartete Verfahren in München war der erste Strafprozess in der juristischen Aufarbeitung des Skandals.
Stadler war zwar nicht vorgeworfen worden, an den Manipulationen beteiligt gewesen zu sein. Er wusste jedoch dem Urteil zufolge spätestens seit Juli 2016 von den mit Abschalteinrichtungen manipulierten Dieselfahrzeugen. Das Landgericht verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.