Wer bestimmt, wie bezahlt wird

von Redaktion

„Bar oder mit Karte?“ Wohl dem, der im Handel oder Restaurant die Wahl hat. Doch längst nicht immer ist das der Fall. Wie ist in Deutschland eigentlich die Rechtslage – habe ich Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder sogar auf eine Wahlmöglichkeit?

Kurz und knapp: nein. Kunden können nicht auf eine bestimmte Zahlweise bestehen, die Regeln gibt der Händler oder Wirt vor. Nur wenn es eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsarten gibt, kann man frei entscheiden.

Grundsätzlich ist Rechtsanwalt Christian Bereska zufolge zwischen Privatperson und Geschäftsleuten immer von einer Barzahlung auszugehen. Auch wenn inzwischen vielerorts zusätzlich Kartenzahlungen angeboten werden, sollte man sich darauf also besser nicht verlassen. Zur Sicherheit ein wenig Bargeld mitzuführen, schadet nicht. In Geschäften oder Restaurants müssten Betreiber auf eine ausschließlich bare Zahlweise darum auch nicht ausdrücklich hinweisen.

Anders sieht es aus, wenn Geschäftsleute die Zahlung mit Bargeld ausschließen. Dann müssten sie laut dem Rechtsanwalt sehr wohl auf diesen Umstand hinweisen –- und zwar spätestens bei Vertragsschluss, also entweder im Handel an der Kasse oder bei der Aufnahme der Bestellung im Restaurant, sofern nicht eindeutig wahrnehmbare Hinweisschilder zuvor darüber aufklären, dass nur Karte akzeptiert wird.

Artikel 5 von 7