TECHNIK

Kostenfalle Smartphone

von Redaktion

Jugendliche sind mitunter recht findig, wenn es darum geht, In-App-Käufe zu finanzieren. © Annette Riedl, dpa

Kurz vor Weihnachten warnen Verbraucherschützer Eltern vor unerwünschten Kosten durch In-App-Käufe auf Smartphones und Tablets, die Kinder zum Fest geschenkt bekommen. Gerade in den Ferien könne es schnell zu hohen Beträgen kommen, wenn Kinder und Jugendliche bei Spielen Zusatzfunktionen kauften und dabei Zugriff auf hinterlegte Zahlungsmittel hätten, teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Demnach sorgen ungewollte In-App-Käufe regelmäßig für Beratungsbedarf.

Der Fall: Ein aktueller Fall zeige die Dimension des Problems: Ein 14-Jähriger habe ohne Wissen seiner Eltern einen eigenen Google-Account eingerichtet und dort die Kreditkarte der Eltern hinterlegt. Die Eltern bemerkten die Kosten von rund 2630 Euro erst auf der Kreditkartenabrechnung.

Die Rechtslage: Rechtlich gilt laut Verbraucherzentrale: Minderjährige ab sieben Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Für Käufe benötigen sie die vorherige Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung der Eltern. Haben die Eltern von den Käufen nichts gewusst, besteht in der Regel keine Zahlungspflicht. Allerdings rät die Verbraucherzentrale zu schnellem Handeln. Werden ungewollte Käufe über längere Zeit nicht beanstandet, könnten sie als geduldet gelten.

Der Schutz: Um Kostenfallen zu vermeiden, empfehlen die Verbraucherschützer, Schutz- und Kontrolleinstellungen auf den Geräten konsequent zu nutzen. Dazu gehören etwa Passwortabfragen für Käufe, Benachrichtigungen per E-Mail sowie Funktionen wie „Google Family Link“ und die Apple-Funktion „Kaufanfrage“, mit der Einkäufe vorab genehmigt werden müssen.KNA

Artikel 4 von 7