Aktivrente lohnt sich richtig

von Redaktion

Wer nach seinem regulären Rentenbeginn weiterarbeitet, wird ab dem nächsten Jahr steuerlich stark entlastet. Das soll ein Anreiz sein, länger im Beruf zu bleiben. © Benjamin Nolte, dpa

Im nächsten Jahr startet die Aktivrente. So hat es die Bundesregierung in ihrem Rentenpaket vergangene Woche beschlossen. Und die kann sich für Arbeitnehmer richtig lohnen.

Bei der Aktivrente geht es um einen Steuerbonus, deshalb ist auch nicht die Deutsche Rentenversicherung der Ansprechpartner bei allen Fragen, sondern allenfalls das Finanzamt. Aktivrente nennt sich das, weil so Senioren zum Arbeiten aktiviert werden sollen.

Im Aktivrentengesetz findet sich keine Befristung der Regelung. Es ist allerdings eine Evaluation der Wirkung des Gesetzes vorgesehen. Bis Ende 2029 soll festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, heißt es hierzu in der Gesetzesbegründung.

Steuervorteile

Die Aktivrente ändert an der gesetzlichen Rente nichts. Es handelt sich vielmehr um 2000 Euro Steuerfreibetrag monatlich, den Arbeitnehmer bekommen, die ihr persönliches reguläres Rentenalter überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Vorteile sind dabei noch größer als vielfach angenommen.

Fast 4000 Euro brutto steuerfrei: Aktivrentner profitieren nicht nur vom neuen 2000-Euro-Freibetrag. Zusätzlich steht ihnen der steuerliche Grundfreibetrag von jährlich 12 348 Euro und der Werbungskostenfreibetrag zu. Dadurch bleibt ein Gehalt von bis zu knapp 4000 Euro steuerfrei. Generell gilt hier: Je höher das Gehalt, desto mehr profitieren Aktivrentner.

Beispiel: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit vereinbart. Im Januar 2026 „explodiert“ sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag. Statt 2630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3202 Euro. Ein Plus von 572 Euro. Der Grund: Es fallen nur noch vier Euro Lohnsteuer an. Voraussetzung: Steuerklasse I oder IV, Rentenversicherungspflicht, keine Kirchensteuer.

Reguläres Rentenalter

Die Aktivrente gilt nicht für Frührentner, sondern erst ab dem Monat nach Erreichen des regulären Rentenalters. Ob Rente bezogen wird oder nicht, ist egal. Nur sozialversichert Beschäftigte profitieren.

Beispiel: Petra W. ist am 13. Januar 1960 geboren. Als Angehörige dieses Jahrgangs erreicht sie ihr reguläres Rentenalter mit 66 Jahren und vier Monaten. In ihrem Fall also im Mai 2026. Ab dem Folgemonat, also ab Juni 2026, hat sie Anspruch auf die reguläre Altersrente. Gleichzeitig steht ihr ab dann – wenn sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist – der steuerliche „Aktivrentenfreibetrag“ von maximal 2000 Euro zu.

Tipp: Manche Senioren arbeiten im Alter per Werkvertrag weiter. Das Honorar muss dann voll versteuert werden. Deshalb: Weit günstiger ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags.

Ohne Antrag: Den neuen Freibetrag muss man nicht beantragen. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch beim Lohnsteuerabzug.

Sozialversicherung

Der Freibetrag von 2000 Euro gilt nicht für die Sozialversicherung. Aktivrentner profitieren aber von den Regelungen im sogenannten Übergangsbereich: Wer in einem einzigen Job zwischen 603,01 und (unter) 2000 Euro verdient, zahlt geringere Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Bruttolohn von genau 603,01 Euro fallen gar keine Beiträge an. Danach steigt die Belastung langsam an.

Beispiel: Von einem Bruttogehalt von 1000 Euro gehen nur maximal 113 Euro an die Sozialversicherungen. Rentenversicherungsbeiträge, die oft nicht anfallen, sind dabei mitberücksichtigt. Bei der normalen Beitragsberechnung wären es 200 Euro.

Altersrente ungekürzt: Der Hinzuverdienst schmälert die Altersrente nicht, allerdings schlägt die Steuer zu. Nach der Steuererklärung, die im Folgejahr Pflicht ist, wartet oft eine ordentliche Nachforderung des Finanzamts.

Rentenaufschub: Für Gutverdiener wie Elvin S. lohnt es sich, zunächst einmal den Rentenantrag aufzuschieben. Da sein steuerlicher Grundfreibetrag bereits durch den Job aufgebraucht ist, würde seine Rente heftig besteuert. Bei einer Bruttorente von 2000 Euro verlangt das Finanzamt von ihm 2027 eine Nachzahlung von bis zu 4500 Euro. Zudem bringt der Rentenverzicht später ein ansehnliches Rentenplus. Beantragt er die Altersrente erst im Juli 2027 – also mit 18 Monaten Verspätung – so bringt ihm das einen Rentenzuschlag von 9 Prozent, also (2000 x 9 %=) 180 Euro. Diesen Zuschlag gibt es auch auf seine weiterhin gezahlten Rentenbeiträge. Insgesamt stünden ihm dann statt 2000 Euro als Altersrente 2220 Euro zu. Hinzu kämen noch die beiden Rentenerhöhungen Mitte 2026 und 2027.

Krankengeldanspruch: Misslich für Senioren ist, dass Rentner mit Job und voller Altersrente bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf das Krankengeld der GKV haben. Bei längerer Krankheit steht ihnen zwar sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu, danach ist aber Schluss – jedenfalls für diejenigen, die sich neben dem Job für ein volle Altersrente entschieden haben.

Tipp: Das Problem lässt sich durch den Wechsel in eine Teilrente beheben. Dafür reicht es, auf 0,1 Promille der Rente zu verzichten. Es geht also um ein Renten-Minus von 10 der 20 Cent. Das geht mit einem kurzen Schreiben an die Rentenversicherung.

Mehr Informationen

Ein mehrseitiges Dossier zum Thema „Aktivrente“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de