Regeln und Fristen für Arbeit auf Abruf

Ein Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass seine Beschäftigten jederzeit auf Abruf bereitstehen. Dafür gibt es Regeln und eine Vorankündigungsfrist, erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Festgelegt sind: mindestens vier Tage. Generell muss Arbeit auf Abruf überhaupt einmal vertraglich

Donnerstag, 15. Januar 2026

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