Gutes tun auch nach dem Fest

von Redaktion

Alltagshilfe für Senioren, Jugendtrainer oder Unterricht für Geflohene: Ehrenamt hat viele Gesichter. © Robert Kneschke/Imago

Ein paar Weihnachtspäckchen für die Ukraine oder eine Spende an Brot für die Welt: Gerade in der Weihnachtszeit entdecken viele Deutsche ihre soziale Ader. Daran ist nichts verwerflich, jedes Engagement hilft. Der eine oder andere bekommt dabei vielleicht aber Lust, sich auch im Rest des Jahres mehr zu engagieren. Hier die wichtigsten Regeln für das Ehrenamt und ein paar Anlaufstellen, die froh über helfende Hände sind.

Wie kann man ehrenamtlich helfen?

Die Tafeln, das Rote Kreuz oder die Caritas: in Bayern gibt es viele Stellen, die stark auf Ehrenamtliche angewiesen sind. Allein die Tafel unterhält 174 bayerische Ableger und beschäftigt im Freistaat etwa 14 000 Ehrenamtliche, beim Bayerischen Roten Kreuz sind es rund 200 000 – viele von ihnen haben Ausbildungen, etwa als Sanitäter. Doch auch ganz ohne spezielles Vorwissen kann man helfen, etwa, indem man Flüchtlinge, Bedürftige oder Obdachlose unterstützt. Doch Ehrenamt ist extrem facettenreich. Bei manchen Organisationen kann man Senioren zum Einkauf oder ins Theater begleiten, bei anderen hilft man Kindern bei den Hausaufgaben, wieder andere wie die Repair Cafés eignen sich für Handwerker, die gerne Dinge reparieren. Auch das Ehrenamt im örtlichen Verein darf man nicht unterschätzen. Viele Vereine suchen händeringend nach Trainer, Platzwart oder Kassenwart.

Wo findet man Jobs im Ehrenamt?

Gerade im sozialen Bereich gibt es viele Überblicksseiten. Anlaufstellen findet man zum Beispiel beim Ehrenamtsportal des bayerischen Sozialministeriums und des Landesnetzwerks bürgerliches Engagement. Dort kann man seine Postleitzahl, einen Umkreis und einen Themenbereich eingeben, in dem man sich engagieren will – etwa Familien, Senioren oder Integration. Ganz ähnlich funktionieren die Plattformen der Aktion Mensch oder der Stiftung Gute Tat. Auch gezielt kann man suchen. Bei der Fachstelle Ehrenamt der Diakonie München und Oberbayern gibt es viele Möglichkeiten, Geflüchteten unter die Arme zu greifen, ebenso bei Asylhelfer. Bayern, wo die meisten Helferkreise gelistet sind. Auch die sozialen Organisationen wie Caritas, Malteser, BRK, VdK oder Johanniter bieten Ehrenamtlichen spannende Optionen von der Einkaufsbegleitung und Besuchen über Telefondienste bis zu Hausaufgabenbetreuung, Integrationshilfe oder Trauerbegleitung.

In welchem Alter darf man ehrenamtlich helfen?

Laut Bundesinnenministerium gibt es kein festes Alter, ab dem man sich ehrenamtlich engagieren kann. Beim Jugend-THW können zum Beispiel Kinder ab sechs Jahren dabei sein, der Feuerwehr kann man in Bayern mit zwölf Jahren beitreten. Andere Organisationen nehmen aus arbeitsrechtlichen Gründen aber erst Jugendliche ab 14 Jahren an oder verlangen eine Einwilligung der Eltern. Für andere Hilfen ist eine Volljährigkeit sinnvoll – etwa, wenn ein Führerschein wichtig ist oder man für den Job eine besonders dicke Haut braucht. Nach oben gibt es jedoch keine Grenze – im Gegenteil: Viele Hilfsorganisationen sind froh, wenn Rentner sich engagieren. Schließlich haben Senioren oft mehr Zeit und können viel Erfahrung einbringen.

Muss man Ehrenamts-Einnahmen versteuern?

Viele ehrenamtliche Helfer erhalten zumindest eine kleine Aufwandsentschädigung. Liegt diese unter 840 Euro im Jahr, bleibt sie steuer- und sozialversicherungsfrei, 2026 wird die Pauschale auf 960 Euro erhöht. Auch auf die Rente wird sie in der Regel nicht angerechnet, sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist. Diese Ehrenamtspauschale kann man für jede ehrenamtliche Arbeit beziehen. Für den Nachweis beim Finanzamt sollte man einen schriftlichen Vertrag mit der Organisation haben. Musterformulare dafür gibt es etwa bei der Stiftung Deutsches Ehrenamt. Als Übungsleiter kann man sogar 3000 Euro pro Jahr steuerfrei einnehmen: die sogenannte Übungsleiterpauschale, die 2026 auf 3300 Euro steigt. Übungsleiter sind laut Innenministerium zum Beispiel Sporttrainer, Chorleiter, Leiter von Jugendgruppen oder Ausbilder. Ein weiterer Fall ist der Ersatz für bestimmte Ausgaben, die Ehrenamtliche ausgelegt haben und später zurückbekommen. Das können etwa die Kosten für Fahrt und Ferienhaus bei einer Jugendreise sein. Liegen Belege vor, ist deren Erstattung immer steuerfrei.

Geht Ehrenamt trotz Arbeitslosigkeit?

Auch wer Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhält, kann im Ehrenamt arbeiten. Wichtig sei nur, dass die „berufliche Eingliederung durch die ehrenamtliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird“, so das Innenministerium. Man darf also Jobangebote nicht absagen, weil man wegen dem Ehrenamt keine Zeit für einen regulären Beruf hat. Die Grenze für so eine Tätigkeit sieht der Bund bei 15 Stunden pro Woche. Alles darüber muss bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Liegen die Einnahmen unter 250 Euro im Monat, werden sie auch nicht auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe angerechnet. Pro Jahr sind also bis zu 3000 Euro möglich – so viel wie bei der Übungsleiterpauschale. Belegte Rückerstattungen von Ausgaben für Fahrten oder andere Dinge werden gar nicht angerechnet.

Und ist man im Ehrenamt versichert?

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Deshalb sollte man das immer nachfragen. Alle Bundesländer haben Haftpflichtversicherungen für ihre Ehrenamtlichen abgeschlossen, auch viele Vereine, Verbände und Organisationen tun das. Dennoch hat nicht automatisch jeder Ehrenamtliche eine Haftpflicht. Zudem besteht für alle Mitarbeiter von Rettungsdiensten wie THW, BRK oder Freiwillige Feuerwehr eine gesetzliche Unfallversicherung, ebenso für Mitarbeiter sozialer Organisationen wie Caritas und Diakonie oder von Stiftungen und Kirchen.

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